Ratgeber

Rechtssicherer Cookie-Banner: Was wirklich zählt

Ein Cookie-Banner ist längst Standard – aber viele Banner sind rechtlich angreifbar. Entscheidend ist nicht, dass überhaupt ein Banner erscheint, sondern dass er eine wirksame Einwilligung einholt. Worauf es dabei ankommt, zeigt dieser Überblick.

Häufige Fragen

Braucht wirklich jede Website einen Cookie-Banner?
Nur wenn einwilligungspflichtige Techniken zum Einsatz kommen, etwa Tracking, Werbe-Pixel oder externe Dienste. Wer ausschließlich technisch notwendige Cookies nutzt, benötigt nach § 25 Abs. 2 TDDDG in der Regel keinen Einwilligungsbanner.
Muss „Ablehnen“ auf der ersten Ebene stehen?
Nach überwiegender Auffassung ja. „Ablehnen“ sollte ebenso einfach erreichbar sein wie „Akzeptieren“, also ohne zusätzliche Klicks oder versteckt in Untermenüs.
Sind vorangekreuzte Kästchen erlaubt?
Nein. Der EuGH hat in „Planet49“ entschieden, dass vorangekreuzte Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellen. Die Zustimmung muss aktiv erfolgen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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