Rechtssicherer Cookie-Banner: Was wirklich zählt
Ein Cookie-Banner ist längst Standard – aber viele Banner sind rechtlich angreifbar. Entscheidend ist nicht, dass überhaupt ein Banner erscheint, sondern dass er eine wirksame Einwilligung einholt. Worauf es dabei ankommt, zeigt dieser Überblick.
Wann Sie eine Einwilligung brauchen
Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist für das Speichern von Informationen auf dem Endgerät der Nutzer und den Zugriff darauf grundsätzlich eine vorherige Einwilligung erforderlich. Das betrifft nicht nur klassische Cookies, sondern auch vergleichbare Techniken wie Local Storage oder Tracking-Pixel.
Die Einwilligung stützt sich datenschutzrechtlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie muss freiwillig, informiert und aktiv erteilt werden. Ohne Einwilligung dürfen einwilligungspflichtige Dienste in der Regel nicht geladen werden.
Ist Ihre Website DSGVO-konform?
Kostenloser Schnelltest – die ersten 10 Seiten, ohne Anmeldung, Ergebnis in rund 60 Sekunden.
Die Rechtslage
Der EuGH hat in der Entscheidung „Planet49“ (C-673/17) klargestellt, dass vorangekreuzte Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellen. Der Nutzer muss aktiv zustimmen. Der BGH hat dies in „Cookie-Einwilligung II“ (I ZR 7/16) für das deutsche Recht bestätigt.
Aus diesen Grundsätzen folgt für die Praxis:
- Keine vorangekreuzten Kästchen und keine voreingestellte Zustimmung.
- Die Schaltfläche „Ablehnen“ muss gleichwertig und gleich einfach erreichbar sein wie „Akzeptieren“ – idealerweise auf derselben Ebene.
- Keine Dark Patterns oder Nag-Walls, die das Ablehnen erschweren oder optisch benachteiligen.
So wird es DSGVO-konform
Am einfachsten setzen Sie die Anforderungen mit einer Consent-Management-Platform (CMP) um, etwa Cookiebot, Usercentrics oder Real Cookie Banner. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ gleichwertig auf der ersten Ebene anbieten.
- Einwilligungspflichtige Dienste erst nach aktiver Zustimmung laden.
- Verständliche Informationen zu Zwecken und Anbietern bereitstellen.
- Eine Möglichkeit anbieten, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
- Erteilte Einwilligungen nachvollziehbar dokumentieren.
Wichtig: Technisch notwendige Cookies benötigen nach § 25 Abs. 2 TDDDG keine Einwilligung. Dazu zählen etwa der Warenkorb im Shop oder das Speichern der Consent-Entscheidung selbst.
Automatisch prüfen lassen
Ob Ihr Banner tatsächlich die Anforderungen erfüllt, lässt sich von außen nicht immer leicht beurteilen. easy-DSGVO.de prüft automatisch, ob Ihre Seite einen Consent-Banner einsetzt und ob eine gleichwertige Ablehnen-Option vorhanden ist. So erkennen Sie schnell, ob Ihr Banner nachgebessert werden sollte.