Ratgeber

Google Fonts DSGVO-konform einbinden

Viele Websites laden Google Fonts direkt von den Servern von Google. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher in die USA übertragen – und genau das hat 2022 eine Abmahnwelle ausgelöst. Wer seine Schriften stattdessen lokal einbindet, ist in der Regel auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Sind Google Fonts generell verboten?
Nein. Problematisch ist nach überwiegender Auffassung nur die dynamische Einbindung, bei der die IP-Adresse an Google übertragen wird. Lokal eingebundene Schriften sind in der Regel unbedenklich.
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?
In der Regel nicht. Das LG München I sah die Übertragung ohne Rechtsgrundlage als Verstoß an. Ein bloßer Hinweis ersetzt die fehlende Einwilligung nicht; die lokale Einbindung vermeidet das Problem an der Wurzel.
Wie erkenne ich, ob meine Seite betroffen ist?
Öffnen Sie den Netzwerk-Tab im Browser und suchen Sie nach Anfragen an fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com. Alternativ übernimmt ein automatischer Scan diese Prüfung für Sie.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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