Google Fonts DSGVO-konform einbinden
Viele Websites laden Google Fonts direkt von den Servern von Google. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher in die USA übertragen – und genau das hat 2022 eine Abmahnwelle ausgelöst. Wer seine Schriften stattdessen lokal einbindet, ist in der Regel auf der sicheren Seite.
Worum geht es?
Google Fonts ist eine kostenlose Schriftenbibliothek von Google. In der Standardeinbindung werden die Schriften bei jedem Seitenaufruf dynamisch von den Servern von Google nachgeladen. Damit Google die passende Schrift ausliefern kann, wird dabei die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt.
Die IP-Adresse gilt nach Art. 4 DSGVO als personenbezogenes Datum. Ihre Übertragung an einen Dritten ist damit eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die eine Rechtsgrundlage benötigt. Bei der dynamischen Einbindung geschieht diese Übertragung ohne Wissen und ohne Einwilligung der Besucher.
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Die Rechtslage
Das LG München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Websitebesucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts dynamisch von Google-Servern geladen und dabei die IP-Adresse ohne Einwilligung übertragen hatte. Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Entscheidend ist: Für die Übertragung fehlte eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Ein berechtigtes Interesse ließ das Gericht nicht gelten, weil sich die Schriften ebenso gut lokal einbinden lassen. Zusätzlich greift bei Zugriffen auf das Endgerät der Besucher § 25 TDDDG. Im Nachgang des Urteils kam es 2022 und 2023 zu einer Abmahnwelle, teils mit Serienschreiben.
So wird es DSGVO-konform
Die Lösung ist unkompliziert: Binden Sie die Schriften lokal von Ihrem eigenen Server ein. Dann findet keine Übertragung an Google statt.
- Benötigte Schriften bei Google Fonts herunterladen und in Ihr Webspace-Verzeichnis hochladen.
- Die Schriften per @font-face im CSS einbinden und alle Verweise auf fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com entfernen.
- Bei WordPress erledigen das Plugins wie OMGF oder Local Google Fonts weitgehend automatisch.
- Prüfen Sie anschließend im Quellcode und im Netzwerk-Tab des Browsers, ob noch Font-Requests an Google-Server ausgehen.
Denken Sie auch an Themes, Page-Builder und eingebettete Dienste, die eigene Fonts nachladen können.
Automatisch prüfen lassen
Ob auf Ihrer Website noch Schriften direkt von Google-Servern geladen werden, ist im Alltag schwer zu überblicken – oft steckt der Request tief in einem Theme oder Plugin. easy-DSGVO.de prüft automatisch, ob Ihre Seite Google Fonts dynamisch von externen Servern lädt, und zeigt Ihnen die betroffenen Stellen. So sehen Sie mit einem Blick, ob noch Handlungsbedarf besteht.