Ratgeber

Google Analytics (GA4) DSGVO-konform einsetzen

Google Analytics ist das meistgenutzte Webanalyse-Tool und zugleich einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen. Der Kern des Problems: Es verarbeitet personenbezogene Daten und überträgt diese in die USA. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es rechtlich ankommt und wie Sie GA4 sauber einbinden.

Häufige Fragen

Ist Google Analytics in Deutschland verboten?
Nein, verboten ist der Einsatz nicht. Seit dem EU-US Data Privacy Framework (Juli 2023) ist die Datenübermittlung an zertifizierte US-Anbieter grundsätzlich wieder möglich. Sie brauchen aber weiterhin eine aktive Einwilligung Ihrer Besucher nach § 25 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Brauche ich für Google Analytics wirklich einen Cookie-Banner?
Ja. Da Webanalyse nicht technisch notwendig ist, darf GA4 erst nach der aktiven Einwilligung der Nutzer laden. Diese Einwilligung holen Sie in der Regel über einen Consent-Banner ein.
Ist Matomo die bessere Alternative?
Matomo kann self-hosted auf Ihrem eigenen Server betrieben werden, sodass die Daten Europa nicht verlassen. Bei passender Anonymisierung ist ein Einsatz unter Umständen sogar ohne Cookie-Banner möglich. Ob Matomo besser passt, hängt von Ihren Anforderungen ab.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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