Ratgeber

Datenschutzerklärung: Pflicht, Inhalt und Umsetzung

Eine Datenschutzerklärung ist für praktisch jede Website Pflicht. Sie informiert Ihre Besucher darüber, welche Daten Sie erheben und was damit geschieht. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, drohen Beanstandungen – dabei lässt sich die Erklärung mit den richtigen Angaben schnell erstellen.

Häufige Fragen

Reicht ein Datenschutz-Absatz im Impressum?
Nein. Datenschutzerklärung und Impressum sind rechtlich getrennte Angaben. Die Datenschutzerklärung sollte als eigenständige, klar benannte Seite über einen eigenen Link erreichbar sein.
Brauche ich eine Datenschutzerklärung auch bei einer reinen Info-Website?
In der Regel ja. Schon Server-Logfiles oder eingebundene externe Ressourcen führen zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten, sodass die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO greifen.
Kann ich eine fremde Datenschutzerklärung übernehmen?
Davon ist abzuraten. Eine kopierte Erklärung beschreibt fremde Dienste und passt nicht zu Ihrer Website. Zudem können urheberrechtliche Probleme entstehen. Nutzen Sie besser einen auf Ihre Seite abgestimmten Generator.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Weitere Ratgeber