Ratgeber

Facebook Pixel DSGVO-konform einsetzen

Das Meta-Pixel (früher Facebook-Pixel) hilft Ihnen, Werbeanzeigen auszuwerten und Zielgruppen aufzubauen. Datenschutzrechtlich ist es allerdings ein heikles Werkzeug, denn es überträgt personenbezogene Daten Ihrer Besucher an Meta. Wer den Pixel ohne die nötige Einwilligung lädt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Häufige Fragen

Darf ich den Facebook-Pixel ganz ohne Einwilligung nutzen?
Nein. Da der Pixel reines Marketing-Tracking ist und nicht für den Betrieb Ihrer Website benötigt wird, ist eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung nach § 25 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zwingend erforderlich.
Löst die Conversions API das Einwilligungsproblem?
Nein. Auch bei der serverseitigen Conversions API werden personenbezogene Daten an Meta übermittelt. Die Einwilligung des Nutzers bleibt Voraussetzung, die Verarbeitung wird dadurch nicht automatisch erlaubt.
Muss ich den Pixel in der Datenschutzerklärung erwähnen?
Ja. Sie müssen transparent darstellen, dass Sie den Meta-Pixel einsetzen, welche Daten dabei an Meta übertragen werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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