Ratgeber

Impressumspflicht: Das gehört ins Impressum

Ein korrektes Impressum gehört zu den Grundpflichten jeder geschäftsmäßigen Website. Es sorgt für Transparenz und ermöglicht es Besuchern, den Verantwortlichen zu erkennen und zu erreichen. Fehlt es oder ist es unvollständig, ist das abmahnfähig – dabei sind die Anforderungen klar geregelt.

Häufige Fragen

Gilt die Impressumspflicht auch für kleine Websites?
Ja. Maßgeblich ist nicht die Größe, sondern ob die Website geschäftsmäßig betrieben wird. Auch kleine Unternehmensseiten, Shops oder geschäftlich genutzte Blogs benötigen ein Impressum nach § 5 DDG.
Muss ich meine Telefonnummer angeben?
Sie müssen eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen. In der Regel gehört dazu neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer, über die Sie erreichbar sind.
Was droht bei einem fehlenden Impressum?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist abmahnfähig. Mitbewerber oder berechtigte Verbände können Sie abmahnen, was Kosten verursachen kann. Ein vollständiges Impressum ist daher der einfachste Schutz.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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