Impressumspflicht: Das gehört ins Impressum
Ein korrektes Impressum gehört zu den Grundpflichten jeder geschäftsmäßigen Website. Es sorgt für Transparenz und ermöglicht es Besuchern, den Verantwortlichen zu erkennen und zu erreichen. Fehlt es oder ist es unvollständig, ist das abmahnfähig – dabei sind die Anforderungen klar geregelt.
Worum geht es?
Das Impressum nennt die Person oder das Unternehmen hinter einer Website. Es beantwortet die Frage, wer für die Inhalte verantwortlich ist und wie dieser Verantwortliche rechtssicher kontaktiert werden kann.
Die Pflicht trifft nahezu alle geschäftsmäßigen Websites – dazu zählen nicht nur klassische Unternehmensauftritte und Online-Shops, sondern in vielen Fällen auch Blogs, Vereinsseiten oder Portfolios, sofern sie nicht rein privaten Zwecken dienen.
Das Impressum muss dabei leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das einen eindeutig benannten Link – etwa „Impressum“ – der von jeder Seite mit maximal einem Klick zu erreichen ist.
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Die Rechtslage
Die zentrale Grundlage ist § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), das seit Mai 2024 den früheren § 5 TMG abgelöst hat. Die inhaltlichen Anforderungen sind dabei weitgehend gleich geblieben.
Zu den Pflichtangaben gehören insbesondere:
- Name bzw. Firma und die Rechtsform
- eine ladungsfähige Anschrift – ein Postfach genügt nicht
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und in der Regel eine Telefonnummer
- die Vertretungsberechtigten, etwa Geschäftsführer
- der Registereintrag mit Handelsregisternummer (HRB) und Registergericht
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, sofern vorhanden
Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten ist zusätzlich ein Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV mit Namen und Anschrift zu benennen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann kostenpflichtig abgemahnt werden.
So wird es DSGVO-konform
So stellen Sie ein rechtssicheres Impressum bereit:
- Legen Sie eine eigene Impressumsseite an und verlinken Sie sie eindeutig, idealerweise im Footer jeder Seite.
- Tragen Sie alle für Ihre Rechtsform relevanten Pflichtangaben vollständig ein.
- Verwenden Sie eine ladungsfähige Anschrift und keine reine Postfachadresse.
- Ergänzen Sie Register- und USt-IdNr.-Angaben, sofern diese auf Sie zutreffen.
- Prüfen Sie bei redaktionellen Inhalten, ob ein Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV zu nennen ist.
- Aktualisieren Sie das Impressum bei jeder Änderung, etwa bei Umzug, neuer Rechtsform oder Geschäftsführung.
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